英语论文-Meiner Anschlussarbeit(2)

(整期优先)网络出版时间:2009-08-17
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四、Bedeutung

Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln).

Die Hochzeitsfeier hat unterschiedliche Ziele. Das Paar möchte seiner Freude über die neue Beziehung Ausdruck verleihen, die Eltern sollen erkennen, dass ihre Kinder erwachsen sind und die Verwandten freuen sich über den willkommenen Anlass, sich einmal wieder zu sehen.

Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

Rahmen

Standesamtliche Trauung

Die Trauung oder Eheschließung ist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden.

Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland, Schweiz und Österreich) allein die standesamtliche Eheschließung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf grundsätzlich nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Neben Standesbeamten dürfen auch Bürgermeister die Trauung durchführen. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültiger Personalausweis, die Abstammungsurkunde und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig. Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich.

Die standesamtliche Trauung steht in einigen Ländern (beispielsweise Deutschland, Schweiz oder Dänemark) auch homosexuellen Paaren offen.

Eine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer rechtzeitig erreichte.

五、Kirchliche Trauung

Die Kirchliche Trauung hat in der evangelischen Kirche nur rituelle Bedeutung, sie ist ein Segensgottesdienst anlässlich der Eheschließung; in der katholischen Kirche begründet sie das Sakrament der kirchenrechtlichen Ehe.

Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, Frankreich und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. In Schweden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z. B. Griechenland, Norwegen und Dänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.

Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z. B. Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein. Diese Trauung kann aber auch am selben Tag ein paar Stunden vorher geschehen sein. Nach katholischem Verständnis ist die Trauung selbst (vgl. Brautmesse) aber die eigentliche wirksame Eheschließung, während die evangelische Kirche sie als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung versteht, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z. B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.

Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und ein Partner Mitglied der jeweiligen Konfession ist. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Amtskirchen den Pfarrern bzw. Kirchengemeindeleitungen vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Bei der römisch-katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner, sowie mit einem Nichtchristen, zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung kirchlich heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof die Genehmigung dafür einholen (Dispens von der Formpflicht). Die kirchliche Trauung ist an die Rituale bzw. Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt.

Wenn einer der Partner der evangelischen und einer der katholischen Konfession angehört und beide eine sog. „Ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „Ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen – und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, die mit dem sog. „Formular C“ die Option eines ökumenisch erarbeiteten Trauritus vereinbart haben, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken.)

六:Kirchliche Segnung

Ein Segnungsgottesdienst ist anstatt der kirchlichen Trauung bei gleichgeschlechtlichen Paaren in einer Reihe von Kirchen erlaubt, die liturgische Handreichungen für die Segnungszeremonie dieser Paare herausgebracht haben.

So werden beispielsweise homosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, von vielen evangelischen Landeskirchen der EKD in den Kirchen gesegnet. Ebenso ist dies in der Metropolitan Church und in der altkatholischen Kirche ermöglicht worden sowie beispielsweise in den lutherischen Staatskirchen von Schweden und Dänemark sowie in der reformierten niederländischen Kirche, in der methodistischen Kirche in England und in der Episcopalkirche in den USA. Durchgeführt werden solche Segnungsgottesdienste in der Regel von der/dem OrtspastorIn, soweit diese(r) dazu bereit ist.

Freie Trauung

Für eine freie Trauung entscheiden sich Paare, die ihr Jawort zueinander in einer feierlichen Zeremonie zum Ausdruck bringen wollen. Dabei können religiöse Elemente eine Rolle spielen, müssen es aber nicht. Damit bietet dieser zeremonielle Akt eine Alternative zu einer kirchlichen Trauung und schließt damit auch die Paare mit ein, die aus unterschiedlichen Konfessionen stammen oder nicht in der Kirche organisiert sind.

Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Darüber hinaus bietet die Freie Trauung auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine über die standesamtliche Registrierung hinausgehende Zeremonie.

Eine freie Trauung ist weder kirchenrechtlich noch bürgerrechtlich relevant. Sie wird in der Regel zeremoniell ergänzend zur standesamtlichen Trauung von den Brautpaaren gewünscht und durchgeführt. Der soziale Aspekt – das Eheversprechen vor Familienangehörigen und Freunden – untermauert die Tiefe der Bindung.

Durchgeführt wird die freie Trauung von Freien Theologen oder Hochzeitsrednern.

Hochzeitsjubiläen

Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region.